Aktuelle Einblicke in Greenwashing-Trends, EU-Regulierung und Best Practices fuer nachhaltige Kommunikation.
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an verbrauchergerichtete Umweltwerbung. Der Beitrag erklärt die neuen UWG-Tatbestände, ordnet den Bußgeldrahmen ein und grenzt EmpCo von der nicht in Kraft getretenen Green Claims Directive ab.
Bekannte Marken, große Umweltversprechen – und konkrete Beanstandungen: Fünf dokumentierte Greenwashing-Fälle zeigen, wie Unternehmen mit Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Recycling warben, was daran irreführend war und welche Folgen das hatte.
Was ist die Green Claims Directive und wie unterscheidet sie sich von EmpCo? Erfahre, wie der aktuelle Stand ist, welche Anforderungen geplant sind und was Unternehmen bei Umweltaussagen bereits heute beachten müssen.
Seit dem 27. September 2026 sind bestimmte produktbezogene Klimaaussagen stets unzulässig, wenn sie sich auf Treibhausgaskompensation gründen. Entscheidend sind Produktbezug, behauptete Klimawirkung und Kompensationsgrundlage.
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ bilden keine isolierte Verbotsliste. Nr. 4a stellt seit dem 27. September 2026 konkrete Anforderungen an allgemeine Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern.
Eine korrekte Aussage kann trotzdem einen unzutreffenden Vorteil suggerieren. Nr. 10a erfasst seit dem 27. September 2026 unionsrechtliche Anforderungen, die als Besonderheit des eigenen Angebots präsentiert werden.
Nicht jede riskante Umweltaussage fällt unter einen Tatbestand des UWG-Anhangs. Ist eine Aussage unwahr oder täuscht ihr Gesamteindruck über wesentliche Merkmale, kann insbesondere § 5 UWG einschlägig sein.
Seit dem 27. September 2026 umfasst der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG weitere stets unzulässige Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Der Beitrag erklärt Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen der neuen Tatbestände.
Greenwashing lässt Produkte oder Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen, als Aussage, Gestaltung und Belege es rechtfertigen. Der Beitrag erklärt typische Muster und die seit dem 27. September 2026 geltenden Neuerungen.
Die EmpCo-Richtlinie ist seit dem 26. März 2024 in Kraft; ihre nationalen Umsetzungsvorschriften sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Der Beitrag erklärt B2C-Geltung, Tatbestände und deutsche Umsetzung.